Die Gesundheits- und Krankenpflege
Im Lauf der Jahrzehnte und mit der Professionalisierung des Gesundheitsbereichs veränderte sich der Pflegeberuf, der in seinen Anfängen noch relativ einheitlich war. Die diplomierte Krankenschwester der 1960er-Jahre liess sich nur noch teilweise mit der Krankenwärterin von einst vergleichen. Als ab 1945 ein besorgniserregender Mangel an Pflegepersonal entstand, engagierte sich das SRK, um Abhilfe zu schaffen.
Förderung des Pflegeberufs
Ein erster wichtiger Schritt war 1950 die Eröffnung der Fortbildungsschule für Krankenschwestern in Zürich. Im Jahr darauf wurde die Rolle des SRK bei der Förderung der Gesundheitsberufe in der Schweiz offiziell anerkannt: In einem Bundesbeschluss von 1951 waren die Förderung der Krankenpflege und die Überwachung der Ausbildung in den Krankenpflegeschulen unter den wichtigsten Aufgaben des SRK aufgeführt. Das SRK bildete den «Ausschuss für Schwesternwerbung» und finanzierte Werbebroschüren und -filme zum Beruf der Krankenschwester. Eine Wanderausstellung zu diesem Thema machte von 1955 bis 1960 in zahlreichen Schweizer Städten Station.
Ausbildung von Freiwilligen im Gesundheitsbereich
In den 1950er-Jahren wurden auch Kurse für häusliche Krankenpflege eingeführt, in denen die Teilnehmerinnen lernten, kranke Angehörige zu Hause zu betreuen. Die Leiterinnen dieser sogenannten Bevölkerungskurse wurden vom SRK ausgebildet. Die Kurse waren von Beginn weg ein Erfolg und setzten sich rasch auf breiter Ebene durch. Zehn Jahre später wurden sie bereits von 35 regionalen Sektionen angeboten.
Ab 1958 führte das SRK Kurse für Spitalhelferinnen ein. Die 17- bis 65-jährigen Absolventinnen dieser Kurse waren ausnahmslos Freiwillige. Sie stellten sich unter anderem für eine Tätigkeit in Spitälern zur Verfügung und unterstützten dort bei Bedarf die diplomierten Krankenschwestern. Von den Kursbesucherinnen wurde verlangt, dass sie «eine gute Gesundheit haben, die notwendigen charakterlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und vom wirklichen Willen beseelt sind, im Aktivdienst der Armee oder in Friedenszeiten in diesem oder jenem Tätigkeitszweig des Roten Kreuzes mitzuarbeiten.» (La Croix-Rouge suisse, 1. Juni 1961, S. 12)
«Zu den wichtigsten Aufgaben unserer nationalen Rotkreuzgesellschaft gehört die Ausbildung von Hilfspflegepersonal, das in der Lage ist, in Friedens- und Kriegszeiten im zivilen und militärischen Bereich wirkungsvolle Hilfe zu leisten. Im Kriegsfall würde das Personal unserer Zivilspitäler infolge der Ausreise der ausländischen Arbeitskräfte und der teilweisen Mobilisierung der Schweizer Krankenschwestern in beunruhigender Weise vermindert. Die Verstärkungen durch das vom Schweizerischen Roten Kreuz zur Verfügung gestellte freiwillige Personal würden gestatten, diesen jähen Ausfall einigermassen auszugleichen. Doch auch bei Naturkatastrophen, Epidemien und andern unvorhersehbaren Ereignissen in Friedenszeiten hätten sie eine wesentliche Rolle zu spielen, denn die Rotkreuzformationen können auch in solchen Fällen aufgeboten werden». (La Croix-Rouge suisse, 1. Juni 1961, S. 11).
Mitte der 1960er-Jahre nahm das SRK verschiedene Aufgaben im Bereich der medizinischen und paramedizinischen Berufe wahr. Es war nun für die Ausbildung des Pflegepersonals in den folgenden Bereichen zuständig: allgemeine Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Wochen- und Säuglingspflege, psychiatrische Krankenpflege sowie Langzeit- und Betagtenpflege. Auch die Ausbildung der medizinischen Laborantinnen fiel in seinen Zuständigkeitsbereich. Diese zunehmende Belastung war schon bald kaum mehr zu bewältigen.
Professionalisierung und Verstaatlichung der Gesundheitsberufe
1976 unterzeichneten das SRK und die Kantone eine Vereinbarung, mit der ihr Tätigkeitsfeld in der beruflichen Ausbildung des Pflegepersonals abgesteckt wurde: Die Kantone verpflichteten sich, die Ausbildungskosten zu übernehmen, während das SRK für die Kaderausbildung, die Registrierung der Ausweise sowie für die Regelung, Überwachung und Förderung der Grundausbildungen in den Pflegeberufen, den medizinisch-technischen Berufen und den medizinisch-therapeutischen Berufen zuständig war. Doch mit der zunehmenden Professionalisierung des Gesundheitswesens und dem technologischen Fortschritt entstanden neue Vorstellungen. Es kamen Bestrebungen auf, dem Staat umfangreichere Kompetenzen im Ausbildungsbereich zu übertragen. Auf nationaler Ebene wurde eine Vereinheitlichung des Gesundheitssystems angestrebt. Unter diesem Druck tendierten die Kantone zunehmend dazu, jene Aufgaben selbst zu übernehmen, die bis dahin das SRK wahrgenommen hatte.
In einem langen Prozess wurde das SRK schrittweise von der führenden Rolle entbunden, die es im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege übernommen hatte. Dieser Prozess fand am 1. Januar 2000 seinen Abschluss: Die Vereinbarung von 1976 wurde durch einen Leistungsvertrag ersetzt, mit dem die Position der Kantone zu Lasten des SRK gestärkt wurde. Damit verlor das SRK seine besondere Stellung und die damit verbundene Rolle, die es während rund 100 Jahren wahrgenommen hatte. Das SRK ist noch heute im Bereich der Gesundheitsberufe tätig: Es ist die zuständige Stelle für die Registrierung von inländischen nicht-universitären Gesundheitsberufe, die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und die Führung der Gesundheitsberuferegister. Zudem bildet das SRK Pflegehelfende SRK aus.